Kleine Märkerstraße 3
Zum Gedenken an Johann Georg Hanselmann
Johann Georg Hanselmann wurde am 1. Mai 1892 in Frankenberg (Baden-Württemberg) geboren. Seine Eltern betrieben eine kleine Landwirtschaft
und erzogen den Sohn im evangelischen Glauben. Als seinen Beruf geben verschiedene Quellen Schmied, Schlosser und Imker an.
1918 heiratete er Karoline Steck (*1893). Das Ehepaar lebte mit seinen zwei Kindern in Mühringen im Kreis Horp (Württemberg), Hauptstraße 26. Im Ersten Weltkrieg diente Johann Hanselmann als Soldat und wurde 1917 verwundet. Im Lazarett in Böblingen kam er mit dem Glauben der Adventisten in Berührung. Ab 1928 war er dann selbst als Pastor und Vorsteher der Ostdeutschen Vereinigung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten (Reformationsbewegung) tätig.
Am 29. April 1936 verbot die Gestapo die Reformationsbewegung mit der Begründung: „Die ‘Siebenten-Tags-Adventisten, Reformbewegung‘ verfolgt unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung Ziele, die der Weltanschauung des Nationalsozialismus zuwiderlaufen. Die Anhänger dieser Sekte verweigern den Wehrdienst und lehnen es ab, den Deutschen Gruß anzuwenden. Sie erklären offen, dass sie kein Vaterland kennen, sondern international eingestellt seien und alle Menschen als Brüder betrachten. Da das Verhalten dieser Sekte geeignet ist, Verwirrung unter der Bevölkerung zu erregen, war ihre Auflösung zum Schutz von Volk und Staat erforderlich […] gez. Heydrich“
Im September 1936 wurde Johann Hanselmann verhaftet. Obwohl der zuständige Oberstaatsanwalt am 29. September 1936 die Einstellung des Verfahrens verfügte, wurde der Beschuldigte im Dresdner Polizeigefängnis weiter in „Schutzhaft“ gehalten. Die Gestapo begründete dies mit einer „erforderlichen massiven Aktion gegen die Leiter der verbotenen Gruppe“. Erst am 2. Oktober 1937 wurde er aus der Haft entlassen.
Eine Tätigkeit als Handelsvertreter gab ihm die Möglichkeit, deutschlandweit zu reisen und dabei seine Glaubensgeschwister trotz des Verbotes zu besuchen. Im Frühjahr 1940 verhaftete ihn die Gestapo in Halle (Saale) wegen der Durchführung von Familiengottesdiensten. Mit ihm kamen 20 weitere Gemeindeglieder in Untersuchungshaft. Es wurde angeordnet, dass Johann Hanselmann in Einzelhaft und „unter allen Umständen“ von den Mitangeklagten „getrennt zu halten“ sei. Bei den Verhören der inhaftierten Reform-Adventisten versuchte die Gestapo, Informationen und Geständnisse über die Weiterführung der „verbotenen Organisation“ zu erpressen.
Am 24. Oktober 1940 verurteilte ein hallesches Sondergericht Johann Hanselmann zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. In der Begründung heißt es: „Die von Hanselmann ausgehende Gefahr ist besonders beachtlich in Zeiten wie den jetzigen, wo das deutsche Volk in hartem Abwehrkampf gegen äußere Feinde steht und wo deshalb Wehrdienstverweigerungen, wenn sie in größerem Maße vorkämen, besonders verhängnisvolle Folgen haben könnten. Das Gleiche gilt auch für die Arbeitsverweigerung an Sonnabenden, da es jetzt im Kriege auf die volle Einsetzung jeder Arbeitskraft ankommt.“
Die Haftzeit sollte am 24. Dezember 1941 enden. Ein Gnadengesuch, eingereicht im September 1941, wurde vom Leiter der Haftanstalt Naumburg abgelehnt. Der Haftzweck sei noch nicht erreicht, da Hanselmann (seinem Glaubensgebot folgend) an Samstagen die Arbeit verweigert habe, wofür er zweimal mit Arrest bestraft wurde. Anfang Dezember erhielt Karoline Hanselmann einen Brief ihres Mannes, in dem er mitteilte, dass er in das Konzentrationslager Sachsenhausen überführt werde. Als Johann Hanselmann nach dem vorgesehenen Entlassungstermin nicht nach Hause kam, baten seine Ehefrau und der zuständige Ortsbürgermeister die Justiz um Aufklärung. Es erging der Bescheid, dass weitere Schutzhaft angeordnet sei. Einige Monate später erhielt Karoline Hanselmann einen Totenschein. Ihr Mann sei in Sachsenhausen „an Ruhr“ verstorben. Ein Mithäftling berichtete ihr später, Johann Hanselmann habe sich geweigert, samstags (für ihn der Sabbat) zu arbeiten. Man habe ihn an den im Rücken gefesselten Händen aufgehängt. Dabei sei er am 13. Mai 1942 gestorben.
Auf Wunsch der Adventgemeinde Halle wurde der STOLPERSTEIN für Johann Hanselmann vor ihrem damaligen Gemeindehaus in der Kleinen Märkerstraße 3 verlegt.
1918 heiratete er Karoline Steck (*1893). Das Ehepaar lebte mit seinen zwei Kindern in Mühringen im Kreis Horp (Württemberg), Hauptstraße 26. Im Ersten Weltkrieg diente Johann Hanselmann als Soldat und wurde 1917 verwundet. Im Lazarett in Böblingen kam er mit dem Glauben der Adventisten in Berührung. Ab 1928 war er dann selbst als Pastor und Vorsteher der Ostdeutschen Vereinigung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten (Reformationsbewegung) tätig.
Am 29. April 1936 verbot die Gestapo die Reformationsbewegung mit der Begründung: „Die ‘Siebenten-Tags-Adventisten, Reformbewegung‘ verfolgt unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung Ziele, die der Weltanschauung des Nationalsozialismus zuwiderlaufen. Die Anhänger dieser Sekte verweigern den Wehrdienst und lehnen es ab, den Deutschen Gruß anzuwenden. Sie erklären offen, dass sie kein Vaterland kennen, sondern international eingestellt seien und alle Menschen als Brüder betrachten. Da das Verhalten dieser Sekte geeignet ist, Verwirrung unter der Bevölkerung zu erregen, war ihre Auflösung zum Schutz von Volk und Staat erforderlich […] gez. Heydrich“
Im September 1936 wurde Johann Hanselmann verhaftet. Obwohl der zuständige Oberstaatsanwalt am 29. September 1936 die Einstellung des Verfahrens verfügte, wurde der Beschuldigte im Dresdner Polizeigefängnis weiter in „Schutzhaft“ gehalten. Die Gestapo begründete dies mit einer „erforderlichen massiven Aktion gegen die Leiter der verbotenen Gruppe“. Erst am 2. Oktober 1937 wurde er aus der Haft entlassen.
Eine Tätigkeit als Handelsvertreter gab ihm die Möglichkeit, deutschlandweit zu reisen und dabei seine Glaubensgeschwister trotz des Verbotes zu besuchen. Im Frühjahr 1940 verhaftete ihn die Gestapo in Halle (Saale) wegen der Durchführung von Familiengottesdiensten. Mit ihm kamen 20 weitere Gemeindeglieder in Untersuchungshaft. Es wurde angeordnet, dass Johann Hanselmann in Einzelhaft und „unter allen Umständen“ von den Mitangeklagten „getrennt zu halten“ sei. Bei den Verhören der inhaftierten Reform-Adventisten versuchte die Gestapo, Informationen und Geständnisse über die Weiterführung der „verbotenen Organisation“ zu erpressen.
Am 24. Oktober 1940 verurteilte ein hallesches Sondergericht Johann Hanselmann zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. In der Begründung heißt es: „Die von Hanselmann ausgehende Gefahr ist besonders beachtlich in Zeiten wie den jetzigen, wo das deutsche Volk in hartem Abwehrkampf gegen äußere Feinde steht und wo deshalb Wehrdienstverweigerungen, wenn sie in größerem Maße vorkämen, besonders verhängnisvolle Folgen haben könnten. Das Gleiche gilt auch für die Arbeitsverweigerung an Sonnabenden, da es jetzt im Kriege auf die volle Einsetzung jeder Arbeitskraft ankommt.“
Die Haftzeit sollte am 24. Dezember 1941 enden. Ein Gnadengesuch, eingereicht im September 1941, wurde vom Leiter der Haftanstalt Naumburg abgelehnt. Der Haftzweck sei noch nicht erreicht, da Hanselmann (seinem Glaubensgebot folgend) an Samstagen die Arbeit verweigert habe, wofür er zweimal mit Arrest bestraft wurde. Anfang Dezember erhielt Karoline Hanselmann einen Brief ihres Mannes, in dem er mitteilte, dass er in das Konzentrationslager Sachsenhausen überführt werde. Als Johann Hanselmann nach dem vorgesehenen Entlassungstermin nicht nach Hause kam, baten seine Ehefrau und der zuständige Ortsbürgermeister die Justiz um Aufklärung. Es erging der Bescheid, dass weitere Schutzhaft angeordnet sei. Einige Monate später erhielt Karoline Hanselmann einen Totenschein. Ihr Mann sei in Sachsenhausen „an Ruhr“ verstorben. Ein Mithäftling berichtete ihr später, Johann Hanselmann habe sich geweigert, samstags (für ihn der Sabbat) zu arbeiten. Man habe ihn an den im Rücken gefesselten Händen aufgehängt. Dabei sei er am 13. Mai 1942 gestorben.
Auf Wunsch der Adventgemeinde Halle wurde der STOLPERSTEIN für Johann Hanselmann vor ihrem damaligen Gemeindehaus in der Kleinen Märkerstraße 3 verlegt.
Weitere Informationen
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Nur dem Gewissen verpflichtet
Ein Film von Oliver Haupt, Yevgeniya Shcherbakova und David Sticker (2022, 12 Min)
Entstanden im Rahmen des Projekts „Stolpersteine – Filme gegen das Vergessen“ des Masterstudiengangs MultiMedia & Autorschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2022
Ein Film von Oliver Haupt, Yevgeniya Shcherbakova und David Sticker (2022, 12 Min)
Entstanden im Rahmen des Projekts „Stolpersteine – Filme gegen das Vergessen“ des Masterstudiengangs MultiMedia & Autorschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2022
Quellen
Johannes Hartlapp: Johann Hanselmann, Manuskript, Friedensau 2012
Daniel Heinz, in: „Ihr Ende schaut an ...“ Evangelische Märtyrer des 20. Jahrhunderts, hrsg. v. Harald Schultze u.a., Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig, 2008, S. 301-302
Hans Fleschutz (Hrsg.): "Und folget ihrem Glauben nach!" Gedenkbuch für die Blutzeugen der Siebenten-Tags-Adventisten Reformationsbewegung, Jagsthausen/Heilbronn o.J., 1973, S. 22-25
Zitate: Verbotsbegründung (GStA PK Berlin, Rep. 90 P, Nr. 57) sowie Akte Johann Hanselmann (LHASA MD, Rep. C 134 Halle Nr. 729/1)
Daniel Heinz, in: „Ihr Ende schaut an ...“ Evangelische Märtyrer des 20. Jahrhunderts, hrsg. v. Harald Schultze u.a., Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig, 2008, S. 301-302
Hans Fleschutz (Hrsg.): "Und folget ihrem Glauben nach!" Gedenkbuch für die Blutzeugen der Siebenten-Tags-Adventisten Reformationsbewegung, Jagsthausen/Heilbronn o.J., 1973, S. 22-25
Zitate: Verbotsbegründung (GStA PK Berlin, Rep. 90 P, Nr. 57) sowie Akte Johann Hanselmann (LHASA MD, Rep. C 134 Halle Nr. 729/1)