Die Torgauer Häftlingsurnen
Die Stadt Halle errichtete 2003 auf dem Gertraudenfriedhof eine Grabanlage für 117 Häftlinge des Gefängnisses Torgau Fort-Zinna, deren Angehörige nicht mehr ermittelt werden konnten.
Die Urnen der verstorbenen Häftlinge wurden in den 50er Jahren auf obrigkeitliche Anordnung - ohne Wissen der Angehörigen - anonym verscharrt und nach der friedlichen Revolution von 1989 durch Recherchen überlebender Haftkameraden wieder aufgefunden. Zur Geschichte der Urnen erschien im Jahr 2000 eine Dokumentation des Vereins Zeit-Geschichte(n): "Spurensicherung - ein Zwischenbericht", die den damaligen Erkenntnisstand zusammenfasst.
Die Anlage besteht aus 8 Grabsteinen mit den Daten der Verstorbenen und einer Informationstafel. Bei der Gestaltung der Grabanlage einigte sich eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe aus:
- Vertretern der Stadt Halle
- der Gedenkstätte Roter Ochse
- des Regierungspräsidiums/Landesverwaltungsamts Halle
- des Innenministeriums
- der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in Sachsen-Anhalt
- der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft und DDR-Aufarbeitungsinitiativen
ausdrücklich darauf, eine "schlichte Grabanlage" zu konzipieren und keinen „Ehrenhain“ (siehe Protokoll 18.10.2001). Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren sich bewusst, dass Schuld oder Unschuld der Toten in den damaligen Sowjetischen Militärtribunalen nicht geprüft wurden und heute nicht mehr zweifelsfrei ermittelbar sind.
In einer Stellungnahme der Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen vom 10.10.2001 heißt es:
Ein Friedhof ist weltweit im Verständnis aller Kulturen die letzte Ruhestätte für alle Menschen. Er ist kein Ort für Rehabilitierungsverfahren oder Schuldzuweisungen. Dafür gibt es andere Orte. Auf dem Gertraudenfriedhof wurde all diesen Toten und vor allem ihren Angehörigen Unrecht getan, indem den Toten der Name und den Angehörigen ein Ort der Trauer verweigert wurde. Deshalb sollen die Namen aller Toten, die dieses Schicksal erlitten haben, auf Grabsteinen verzeichnet sein - unabhängig davon, ob sie inzwischen rehabilitiert sind oder nicht.
Den Toten sollen ihre Namen und dem Ort seine Würde zurückgegeben werden - nicht im Sinne eines "Ehrenhains", sondern als Akt der Humanität.
Die Grabsteine geben nicht nur den Toten, sondern vor allem uns selbst die Würde zurück, indem wir nicht dulden, dass diese Barbarei weiter bestehen bleibt. Sie sind damit ein unverzichtbarer Teil der Gedenk- und Erinnerungskultur unseres Volkes.
Weiterführende Informationen
Zur Geschichte der Urnen erschien im Jahr 2000 eine Dokumentation des Vereins Zeit-Geschichte(n):
„Spurensicherung - ein Zwischenbericht“, der den damaligen Erkenntnisstand zusammenfasst.
Inzwischen ist die Dokumentation einer Tagung über die Torgauer Häftlingsurnen erschienen. Die Broschüre kann beim Zeit-Geschichte(n) Verein bestellt oder hier heruntergeladen werden:
Die Würde des Menschen ist unantastbar: Dokumentation einer Tagung zur Auseinandersetzung um die Gestaltung einer Grabanlage für die „Torgauer Häftlingsurnen“ auf dem Gertraudenfriedhof in Halle am 1.Dezember 2005.