Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht durch die Landesbeauftragte
Mittwoch, 9. November von 10 bis 16 Uhr
Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde der Beauftragten
des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
unter Telefon 0391 / 560 – 15 01
oder per Fax 0391 / 560 – 15 20
Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
– zu Unrecht Inhaftierte,
– Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
– Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
– Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
– Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
– Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.
Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
– Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)
– monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)
– Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)
– Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.