Schlosserstraße 29
Hier wohnte Hermann August Wollschläger
Am 2. Oktober 1895 wurde Hermann August Wollschläger in Schulitz, Kreis Bromberg, geboren. 1931 heiratete er die aus Wansleben stammende
Martha Olga geb. Rockrohr (*19.12.1905).
Der Güterbahnarbeiter bekannte sich zu den Zeugen Jehovas. Die Religionsgemeinschaft (bis 1931 unter dem Namen „Bibelforscher“ bekannt) verweigerte jede Zusammenarbeit mit dem Staat, so auch Hitlergruß und Wehrpflicht, und wurde 1933 verboten. Am 12. Dezember 1936 verteilten die Zeugen Jehovas deutschlandweit eine Resolution, die neben religiösem Bekenntnis auch auf ihre Verfolgung aufmerksam machte: „… wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland […] grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft […] misshandelt und manche von ihnen getötet werden …“ Allein in Halle wurden 4.000 Exemplare dieses Textes verteilt.
Die „Hallischen Nachrichten“ berichteten am 13. Mai 1937: „erfreulicherweise hat [kürzlich] das Sondergericht in Halle durchgegriffen und 23 dieser Unbelehrbaren zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt…” Hermann Wollschläger war unter den 23 Verurteilten und erhielt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Nach deren Verbüßung wurde er in das KZ Sachsenhausen, danach in das KZ Neuengamme deportiert. Dort starb der 44-Jährige am 25. März 1940. Offizielle Todesursache: „Allgemeine Körperschwäche, Magen- u. Darmkatarh, Herz- und Kreislaufschwäche“.
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas ging ab 1950, nach einem erneuten Verbot, auch in der DDR weiter und endete erst 1990. Über 50 Zeugen Jehovas verstarben in DDR-Gefängnissen. Heute sind die Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
Der Güterbahnarbeiter bekannte sich zu den Zeugen Jehovas. Die Religionsgemeinschaft (bis 1931 unter dem Namen „Bibelforscher“ bekannt) verweigerte jede Zusammenarbeit mit dem Staat, so auch Hitlergruß und Wehrpflicht, und wurde 1933 verboten. Am 12. Dezember 1936 verteilten die Zeugen Jehovas deutschlandweit eine Resolution, die neben religiösem Bekenntnis auch auf ihre Verfolgung aufmerksam machte: „… wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland […] grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft […] misshandelt und manche von ihnen getötet werden …“ Allein in Halle wurden 4.000 Exemplare dieses Textes verteilt.
Die „Hallischen Nachrichten“ berichteten am 13. Mai 1937: „erfreulicherweise hat [kürzlich] das Sondergericht in Halle durchgegriffen und 23 dieser Unbelehrbaren zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt…” Hermann Wollschläger war unter den 23 Verurteilten und erhielt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Nach deren Verbüßung wurde er in das KZ Sachsenhausen, danach in das KZ Neuengamme deportiert. Dort starb der 44-Jährige am 25. März 1940. Offizielle Todesursache: „Allgemeine Körperschwäche, Magen- u. Darmkatarh, Herz- und Kreislaufschwäche“.
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas ging ab 1950, nach einem erneuten Verbot, auch in der DDR weiter und endete erst 1990. Über 50 Zeugen Jehovas verstarben in DDR-Gefängnissen. Heute sind die Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
Quellen
Stadtarchiv Halle (Saale), Nachlass Gudrun Goeseke